Urlaubsanspruch

Wie viel Urlaub steht mir zu?

Video: Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers/Fachanwalt Arbeitsrecht Bredereck

Redaktion: ostseeappartements-ruegen.de

Jedem Arbeitnehmer steht laut Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) rechtlich eine bestimmte Anzahl an Urlaubstagen (Werktagen) gegenüber seiner ihm obliegenden Arbeitspflicht zu. Dies gilt dabei nicht nur für Vollzeitbeschäftigte, sonder auch für Teilzeit- oder Aushilfskräfte sowie für Ferien- oder Nebentätigkeiten. Ob es sich hierbei um eine bezahlte oder unbezahlte Befreiung handelt, ist individuell im Arbeitsvertrag geregelt. Grundsätzlich lässt sich aber der Begriff Urlaub in folgende Unterkategorien aufteilen:

  • Erholungsurlaub
  • Urlaub zur beruflichen oder politischen Weiterbildung, auch Bildungsurlaub genannt
  • Urlaub aus dringenden persönlichen Gründen, auch als Sonderurlaub bezeichnet

Im Folgenden möchten wir Ihnen nun eine kleine Einführung in das relativ komplexe Thema „Urlaubsanspruch“ mit auf den Weg geben und Ihnen die gesetzlichen Urlaubsregelungen näher bringen. Komplex deshalb, weil es beispielsweise durch Tarifverträge, besondere Betriebsvereinbarungen oder einzelne spezielle Arbeitsverträge zu Abweichungen kommen kann.

Wie hoch ist der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch?

Im Bundesurlaubsgesetz ist bereits seit 1963 der Mindestanspruch an Urlaub fest geregelt und gewährleistet einen sozialen Arbeitsschutz der Arbeitnehmer. Auf Basis einer 6-Tage-Woche gilt ein Mindestanspruch von 24 Tagen, bei einer fünftägigen Woche müssen es mindestens 20 Tage sein. Dabei muss ein zusammenhängender Urlaub von mindestens 12 Tagen am Stück gewährleistet werden. Besteht das Arbeitsverhältnis weniger als 6 Monate, so steht dem Arbeitnehmer lediglich ein Anspruch auf Teilurlaub zu.

Aktuelle Urteile zum Mindesturlaubsanspruch

Beinahe alles, was das Berufsleben eines Angestellten mit sich bringt, ist gesetzlich geregelt und ziemlich genau festgehalten. Dennoch kommt es nicht selten vor, dass gesetzliche Bestimmungen entweder zugunsten der Arbeitnehmer oder auch der Arbeitgeber verändert werden. Ziel soll jedoch stets sein, dass ein faires Mittelmaß für alle Beteiligten eingehalten wird und jeder gleichermaßen Rechte wie Pflichten zu erfüllen hat. Nur dann ist ein harmonisches Arbeitsverhältnis für beide Seiten möglich.

  1. Urlaubsanspruch bei Krankheit

Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 22.11.2011 und Bundesarbeitsgericht (BAG) vom 7.08.2012:

  • Kann wegen Krankheit der gesetzlich festgelegte Mindesturlaub nicht genommen werden, so verfällt dieser nicht länger mit Ablauf des 31.03 des Folgejahres, sondern erst mit Ablauf des darauf folgenden Jahres zum 31.03, sprich nach 15 Monaten. Sollte das Arbeitsverhältnis vor der 15-monatigen Frist enden, so kann eine Abgeltung in Geld verlangt werden.
  • Abweichende Verfallfristen für einen über den Mindesturlaub von 4 Wochen hinausgehenden Urlaub, können laut BAG vom 22.05.2012 im Tarifvertrag festgesetzt werden.
  1. Urlaubsabgeltung

Urteil des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) vom 19.06.2012

  • Wird das Arbeitsverhältnis beendet, so kann der Arbeitnehmer eine Auszahlung des noch bestehenden Urlaubsanspruches verlangen. Der Urlaubsabgeltungsanspruch muss dabei allerdings nicht mehr im jeweiligen Urlaubsjahr, also im Jahr der Kündigung, geltend gemacht werden, sondern kann bis zu 3 Jahren nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses noch eingefordert werden.
  1. Urlaubsstaffelungen in Tarifverträgen

Urteil des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) vom 20.03.2012

  • Bis zur Entscheidung des BAG vom 30.03.2012 galt grundsätzlich für ältere Mitarbeiter ein Anspruch auf längeren Urlaub. Wer älter als 60 Jahre ist, hatte Anspruch auf 30 Tage Urlaub, zwischen 40 und 50 Jahren waren es nur 28 Tage. Diese Regelung wurde mit dem Urteil aus 2012 unwirksam und alle Mitarbeiter können, unabhängig des Alters, den gleichen Anspruch auf Urlaub geltend machen.
  1. Urlaub an Feiertagen

Urteil des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) vom 15.01.2013

  • Werden Mitarbeiter an einem Feiertag zur Arbeit eingeteilt und möchte dieser aber an benanntem Tag frei haben, so benötigt er hierfür einen Urlaubstag.



Kann der Urlaub ins nächste Jahr gerettet werden?

Normalerweise sollte der komplette Jahresurlaub im jeweiligen Kalenderjahr auch in diesem vollständig aufgebraucht werden. Doch nicht immer gelingt das.

Dringende betriebliche oder persönliche Gründe, wie etwa Krankheit, können Grund dafür sein, dass Arbeitnehmer es nicht schaffen, ihren Urlaub im selben Jahr aufzubrauchen. Automatisch haben Sie dann das Recht, diesen während des ersten Quartals des Folgejahres aufzubrauchen. Sollten Sie diesen jedoch bis spätestens 31.03. nicht in Anspruch genommen haben, verfällt dieser leider komplett.

Sollten Sie jedoch bis zum 31.12. eines Jahres noch keine sechs Monate für einen Arbeitgeber tätig gewesen sein, so haben Sie auch noch das komplette Folgejahr Zeit, diesen in Anspruch zu nehmen.

Kann absichtlich auf den Urlaub verzichtet werden?

Das Bundesurlaubsgesetzt sorgt streng dafür, dass der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch von mindestens 24 Werktagen eingehalten wird. Offiziell kann also auf diesen Urlaub nicht verzichtet werden. Wenn Sie allerdings das Glück haben und mehr als 24 Urlaubstage im Arbeitsvertrag stehen haben, dann dürfen Sie diese Tage verfallen lassen.

Vergessen Sie jedoch nicht, dass Ihr Arbeitgeber dazu verpflichtet ist, Ihnen eine angemessene Erholung zukommen zu lassen, und das in Form von Urlaub.

Kann der Urlaub bei Krankheit übertragen werden?

Grundsätzlich muss dem Arbeitgeber bei Erkrankung eines Arbeitnehmers eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorliegen, damit der Urlaubsanspruch neu gewährt werden kann. Sollten Sie aufgrund von Krankheit nach Ablauf des Kalenderjahres noch immer nicht genutzte Urlaubstage haben, so können Sie diese im Folgejahr bis zum 31.03. aufbrauchen.

  • Während der Elternzeit gelten dabei allerdings gesonderte Regelungen. Während dem Mutterschutz, beispielsweise 6 Wochen vor der Entbindung, können Urlaubsansprüche später und ohne jegliche Kürzung in Anspruch genommen werden. Während der regulären Elternzeit jedoch kann der Arbeitgeber ein Zwölftel des Jahresurlaubes streichen.

Haben Jugendliche einen längeren Urlaubsanspruch?

Ja, denn Jugendliche, welche das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, unterstehen dem Jugendarbeitsschutzgesetz und haben folglich einen erhöhten Urlaubsanspruch. Demnach gelten für Jugendliche folgende Staffelungen:

  • Wer zu Beginn des Kalenderjahres noch keine 16 Jahre alt ist, hat Anspruch auf 30 Tage Urlaub
  • Ist der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch keine 17 Jahre alt, gelten 28 Tage Urlaub
  • Jugendliche, welche zu Beginn des Kalenderjahres noch keine 18 Jahre alt sind, haben einen Anspruch von 25 Urlaubstagen

Wann können halbe Urlaubstage genommen werden?

Eigentlich sind halbe Urlaubstage, sprich, Bruchteile von ganzen Urlaubstagen, nicht im Bundesurlaubsgesetz vorgesehen. Bruchteile von Urlaubstagen werden folglich auf ganze Tage aufgerundet. Dennoch besteht die Möglichkeit auf ein Entgegenkommen des Arbeitgebers zu hoffen, ob er Ihnen halbe Urlaubstage gewährt. Müssen tut er es allerdings nicht.

Wie hoch ist der Urlaubsanspruch bei Teilzeitarbeitern?

Das Gesetz unterscheidet hier nicht zwischen Vollzeitbeschäftigung und Teilzeitbeschäftigung, sondern zwischen den Tagen, in denen tatsächlich gearbeitet wird. Erscheint ein Teilzeitbeschäftigter an 5 Tagen die Woche für jeweils wenige Stunden, so kann dieser den vollen Urlaubsanspruch erhalten. Wen Sie nun beispielsweise an 2 ganzen Tagen die Woche arbeiten, so minimiert sich der Anspruch prozentual auf diese zwei Tage.

Ab wann kann der Urlaub in Anspruch genommen werden?

Grundsätzlich besteht der volle Urlaubsanspruch erst nach einer sechsmonatigen Tätigkeit im jeweiligen Betrieb. Während der Probezeit haben Sie allerdings keinen Anspruch auf Urlaub. Kulante Arbeitgeber können aber auch vorzeitig Urlaub gewähren.

Wo können die gesetzlichen Bestimmungen nachgelesen werden?

Informationen zu gesetzlichen Bestimmungen können natürlich immer bei Fachanwälten für Arbeitsrecht eingeholt werden. Aber auch im Internet finden Sie einiges an Information zum Thema:

http://www.info-arbeitsrecht.de/Urlaub/urlaub.html

http://www.urlaubsgesetz.com/

 

Anspruch auf Urlaubsgeld – So viel Bonus dürfen Sie erwarten

Grundsätzlich ist Ihr Arbeitgeber laut Arbeitsrecht nicht dazu verpflichtet, Ihnen einen Bonus während des regulären Urlaubsanspruches auszuzahlen. Sollten Sie dennoch zusätzliches Urlaubsgeld erhalten, so können Sie sich glücklich schätzen.

Anspruch auf Urlaubsgeld

Gibt es einen Unterschied zwischen Urlaubsgeld und Urlaubsentgelt?

Anspruch auf Urlaubsentgelt, sprich, die reguläre Lohnfortzahlung während des Urlaubsanspruches, hat natürlich jeder Arbeitnehmer. Sprechen wir allerdings von Urlaubsgeld, so handelt es sich hier um eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers. Er ist gesetzlich nicht dazu verpflichtet.


Wie hoch muss das Urlaubsgeld sein?

Natürlich obliegt es dem Arbeitgeber, in welcher Höhe - wenn überhaupt - er Ihnen Urlaubsgeld zuspricht. Üblicherweise fällt dies je nach Branche unterschiedlich aus. Zwischen 150 Euro und 2.000 Euro können durchaus ausgezahlt werden.


Besteht ein Anspruch, wenn das Urlaubsgeld im Arbeitsvertrag verankert ist?

Hier gilt grundsätzlich: Ja! Sämtliche im Vertrag verankerten Vereinbarungen sind sowohl vom Arbeitnehmer als auch vom Arbeitgeber einzuhalten. So kann beispielsweise auch ein eventueller Anspruch auf Weihnachtsgeld im Arbeitsvertrag vereinbart werden, welches Ihnen dann auch rechtlich zusteht.


Kann das Urlaubsgeld wegen einer wirtschaftlichen Krise einbehalten werden?

Selbst in wirtschaftlich schwierigen Zeiten kann der Arbeitgeber das vertraglich festgesetzte Urlaubsgeld nicht ohne weiteres streichen. Er muss die Streichung 3 Jahre im Voraus ankündigen und das Urlaubsgeld bis dato auszahlen.


Besteht ein Anspruch auf Urlaubsgeld bei Kündigung?

Im Falle einer Kündigung kann das Urlaubsgeld ebenfalls geltend gemacht werden. Gleiches gilt beispielsweise auch dann, wenn der Arbeitnehmer stirbt und dadurch der Urlaubsanspruch an die Erben weitergegeben wird.


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